Teilnahmebedingungen / AGB’s
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den B2B Koczyba Soccer
Cup des Sanitätshauses Koczyba
§ 1 Anwendung und Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die
Teilnahme an dem B2B Koczyba Soccer Cup, den das Sanitätshaus Koczyba am 10.07.2026,
auf der Anlage Jupp-Derwall Stadion
Kauseneichsgasse 1, 52146 Würselen, durchführt.
(2) Vertragsparteien der Vereinbarung über die Teilnahme an
der Veranstaltung im Sinne dieser AGB sind das Sanitätshaus Koczyba GmbH,
vertreten durch ihren Geschäftsführer Daniel Koczyba, In der Krause 47, 52249
Eschweiler (nachfolgend Veranstalterin) sowie die Teilnehmer der Veranstaltung
(nachfolgend Teilnehmer/Vertragspartner).
(3) Jedes Team bestimmt einen Ansprechpartner als
Teamkapitän, der die Zustimmung zu diesen AGB bei der Anmeldung erteilt. Die
Zustimmung gilt für den Teamkapitän sowie für seine Teammitglieder.
§ 2 Teilnahmevoraussetzungen – Sicherheitsmaßnahmen
(1) Teilnahmeberechtigt sind alle ab 18 Jahren.
Minderjährige Teilnehmer ab 16 Jahren werden nur gegen Vorlage einer
Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten zugelassen.
(2) Die Teilnehmer sind verpflichtet, sich fortlaufend über
die Internetseiten der Veranstalterin über etwaige
Änderungen der Veranstaltung zu informieren.
(3) Die Teilnehmer müssen sich zu Teams zusammenschließen.
Ein Team besteht aus mindestens 5 Spielern (4 Spieler + 1 Torwart), jedoch
maximal aus 10 Spielern.
Teilnahmeberechtigt sind nur Teams, die die
Mindestteilnehmerzahl erfüllen. Jedes Team hat einen frei wählbaren Teamnamen
anzugeben. Es obliegt den jeweiligen Teams, dafür Sorge zu tragen, dass der
Teamname keine Rechte Dritter verletzt. Sollten mehrere Teams den gleichen
Teamnamen angeben, bestimmt die Veranstalterin nach freiem Ermessen, welches
Team einen anderen Teamnamen zu wählen hat.
(4) Die Veranstalterin gibt den Teilnehmern rechtzeitig vor
Beginn der Veranstaltung alle von den Teilnehmern zu beachtenden
organisatorischen Maßnahmen bekannt. Die Bekanntgabe erfolgt per Mail an die
Teilnehmer oder direkt vor Ort am Tag der Veranstaltung.
(5) Den Anweisungen der Veranstalterin und ihrer Mitarbeiter
ist Folge zu leisten. Bei jeglichen Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen
Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der anderen Teilnehmer
gefährden können, ist die Veranstalterin berechtigt, den jederzeitigen
Ausschluss des betreffenden Teilnehmers von der Veranstaltung und / oder einen
Ausschluss des Teams des Teilnehmers aus dem Turnier (Disqualifizierung)
auszusprechen.
(6) Rechtlich bindende Erklärungen gegenüber den Teilnehmern
können nur die vor Ort befindliche Veranstaltungsleitung und die Angehörigen
der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste abgeben. Die
Angehörigen der medizinischen Dienste sind befugt, bei entsprechenden
gesundheitlichen Anzeichen einem Teilnehmer auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung
der Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen, soweit dies zu seinem Schutz
erforderlich ist.
§ 3 Anmeldevoraussetzungen – Zahlungsbedingungen –
Durchführungsvoraussetzungen-
Rückerstattung – Widerruf
(1) Die Anmeldung zu dieser Veranstaltung erfolgt über den
Anmeldelink https://gstoo.de/b2b_soccercup2026_2
der Veranstalterin. Die Anmeldung eines Teams durch den jeweilig bestimmten
Teamkapitän setzt voraus, dass der Teamkapitän zuvor sicherstellt, dass er
seine Teammitglieder bei der Anmeldung vertreten darf. Er verpflichtet sich,
die Vertragsverpflichtungen seinen Teammitgliedern zur Kenntnis zu bringen. Der
Teamkapitän ist für die Einhaltung der Vertragsverpflichtungen aller
Teilnehmer des von ihm angemeldeten Teams und für die Einhaltung seiner eigenen
Vertragsverpflichtungen verantwortlich. Mit der Anmeldung akzeptiert der
Teamkapitän diese Teilnahmebedingungen für sich und in Vertretung für die von
ihm angemeldeten Teammitglieder.
Alle von der Veranstalterin bereitgestellten und
veröffentlichten Veranstaltungsinformationen dienen lediglich der Information
und stellen den geplanten Veranstaltungsablauf dar, ohne dass ein konkreter
Anspruch auf diesen Ablauf begründet wird.
Diese Informationen werden sorgfältig geprüft.
(2) Die Teilnehmergebühr wird von der Veranstalterin
ausschließlich per Rechnung an die vom Teamkapitän genannten Rechnungsadresse erhoben
und ist innerhalb der auf der Rechnung genannten Frist zu bezahlen. Zahlungen
können mit befreiender Wirkung ausschließlich auf die in der Rechnung genannten
Bankverbindungen der Veranstalterin erfolgen. Teilnehmer, die den
Teilnehmerbeitrag nicht rechtzeitig vor der Veranstaltung entrichtet haben,
können von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Mit der Anmeldung wird der
elektronischen Rechnungsstellung im Format PDF zugestimmt.
(3) Die Teilnahme an der Veranstaltung, Teamanmeldungen und
personalisierte Teilnehmerunterlagen sind nicht übertragbar.
(4) Eine Stornierung ist bis 10 Tage vor dem Turnier
kostenfrei möglich. Erklärt ein Team erst nach Ablauf der kostenfreien
Stornierungsfrist seine Nichtteilnahme gegenüber der Veranstalterin oder tritt
ein angemeldetes Team nicht zum Turnier an, besteht kein Anspruch auf
Rückzahlung des Teilnahmebetrages. Das Gleiche gilt nach Ablauf der
Stornierungsfrist bei einem Rücktritt des Teams, unabhängig vom
Rücktrittsgrund. Wir verweisen auf § 3 Abs. 7.
Eine Rückerstattung des bereits entrichteten
Teilnehmerbeitrags durch die Veranstalterin kommt darüber hinaus nur im Falle
eines vollständigen, endgültigen Ausfalls der Veranstaltung in Betracht. Wird
die Veranstaltung jedoch aufgrund höherer Gewalt abgesagt oder terminlich
verlegt (z.B. wegen unzumutbarer Witterungsverhältnisse), so wird die
Veranstalterin die Veranstaltung nachholen, soweit dies möglich und zumutbar
ist. In diesem Fall behält die Teilnahme ihre Gültigkeit.
Persönliche Arrangements des Teilnehmers, wie z.B. Reise und
Unterbringung erfolgen auf dessen eigene Kosten und eigene Gefahr. Es besteht
insbesondere keine Haftung für vergebliche getätigte Aufwendungen.
(5) Die Veranstalterin fertigt zu Werbezwecken Bildaufnahmen
der Veranstaltung. Ansprüche der Teilnehmer/Vertragspartner werden hierdurch
nicht begründet. Die Teilnehmer/Vertragspartner willigen in die unentgeltliche
Verwendung ihrer Bilder ein. Sofern eine Veröffentlichung nicht gewünscht ist,
kann ich meine Einwilligung jederzeit durch Senden einer E-Mail an soccercup@koczyba.de widerrufen oder
dies dem Fotografen oder dem Kamerateam während der
Veranstaltung umgehend und direkt mitteilen. Bereits
veröffentlichte Inhalte entfernt die Veranstalterin nach Möglichkeit.
(6) Muss ein Teilnehmer eines Teams wegen gesundheitlicher
Gründe seine Teilnahme absagen, so kann das Team einen Ersatzteilnehmer
benennen.
(7) Dem Teilnehmer steht kein gesetzliches Widerrufsrecht
zu. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist
und der Vertrag unter (teilweiser) Verwendung von Fernkommunikationsmitteln
zustande gekommen ist. Bei Dienstleistungen im Bereich der Freizeitbetätigung
mit fixiertem Leistungszeitpunkt, z.B.
beim Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht gemäß §
312 g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB eine Ausnahme von dem bei Fernabsatzgeschäften mit
Verbrauchern grundsätzlich bestehenden Widerrufsrecht. Eine Bestellung ist
daher bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung. Wir verweisen auf die
Stornierungsmöglichkeiten.
(8) Der B2B Koczyba Soccer Cup findet erst ab einer
Teilnehmerzahl von mindestens 16 Teams statt.
Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht
angenommen.
Wird von der Veranstalterin ein Losverfahren für die Vergabe
von Teilnahmeplätzen festgelegt, so akzeptiert der Teilnehmer dieses Verfahren
mit seiner Anmeldung.
Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht.
§ 4 Turnierordnung
Es findet ein Kleinfeldturnier statt.
Spielregeln
Kleinfeldturnier (gespielt wird nach den Satzungen und
Bestimmungen des DFB und des FVM unter Beachtung der Spielordnung) Turnierordnung_B2B_Koczyba_Soccer_Cup_1.1.pdf
(1) Die für die Veranstaltung geltenden Spielregeln gibt die
Veranstalterin vor Beginn der Veranstaltung gegenüber den Teilnehmern bekannt.
Die Bekanntgabe erfolgt dabei entweder über den Internetauftritt der
Veranstalterin, durch Aushang am Veranstaltungsort oder durch Übergabe an
die Teilnehmer vor Beginn der Veranstaltung. Turnierordnung_B2B_Koczyba_Soccer_Cup_1.1.pdf
(2) Über sämtliche Vorkommnisse während der Veranstaltung
entscheidet allein die Veranstaltungsleitung, die bei Durchführung der
Veranstaltung vor Ort ist. Sie übt das Hausrecht aus. Dieses kann auch
(teilweise) an Dritte delegiert werden, insbesondere an einen privaten
Sicherheitsdienst. Den Anweisungen des Personals und des Sicherheitsdienstes
ist daher Folge zu leisten.
Ausgenommen hiervon sind die Entscheidungen der
Schiedsrichter während der Spiele.
§ 5 Haftung/ Haftungsausschluss
(1) Die Veranstaltungen findet grundsätzlich bei jedem
Wetter statt. Sollte die Veranstalterin jedoch aufgrund höherer Gewalt oder
entsprechender behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen
verpflichtet sein, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen
oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht der
Veranstalterin gegenüber dem Teilnehmer, es sei denn, die Absage einer
Veranstaltung erfolgt auf Grund von der Veranstalterin zu vertretender grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Gleiches gilt für den Abbruch einer Veranstaltung.
(2) Die Veranstalterin übernimmt
keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmer im Zusammenhang mit
der Teilnahme an der Veranstaltung. Es obliegt dem Teilnehmer, seine sportliche
und gesundheitliche Eignung im Vorfeld der Veranstaltung zu überprüfen. Die
Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Für Verletzungen, die durch
andere Teilnehmer oder außenstehende Dritte verursacht werden, haftet die
Veranstalterin nicht.
(3) Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für vom
Teilnehmer verwahrte Gegenstände; die Haftung der Veranstalterin aus grobem
Auswahlverschulden bleibt unberührt.
(4) Die anfallende Vergütung für medizinische
Dienstleistungen, die ein Teilnehmer in Anspruch nimmt, ist vom Teilnehmer
selbst zu tragen. Die Veranstalterin stellt keine Versicherungsdeckung für
medizinische Behandlungen. Es obliegt daher dem Teilnehmer, eine
ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen zu
unterhalten. Unbeschadet der nachstehenden Fälle einer Schadenersatzhaftung der
Veranstalterin wird jede Haftung der Veranstalterin für medizinische
Behandlungskosten (einschließlich damit zusammenhängender Kosten, wie etwa
Transportkosten und Betreuungskosten) ausgeschlossen.
(5) Die Veranstalterin haftet im Zusammenhang mit der
Durchführung der Veranstaltung unbeschadet vorstehender Regelungen und der
nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Veranstalterin selber, ihrer
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(6) Die Veranstalterin haftet begrenzt auf Ersatz des
vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für Schäden, die auf einer leicht
fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch sie oder ihrer
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche
Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung
der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(7) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf
die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere
Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche
Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin
§ 6 Schlussbestimmungen
(1) Die Gewinner des Turniers (Platz 1 bis 3) erhalten bei
der Siegerehrung jeweils eine Geldspende der Initiative #jutezweck, des
Sanitätshauseses Koczyba. Der Teamkapitän muss bei der Anmeldung den
Spendenzweck/Empfänger bei der Veranstalterin angeben.
(2) Eine Barauszahlung der Sachpreise, die bei der
Siegerehrung ausgehändigt werden, ist nicht möglich. Eine Weiterveräußerung der
Preise ist ausgeschlossen. Sachpreise sind vom Umtausch ausgeschlossen.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, anstelle der ganz
oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche
wirksame oder durchführbare Bestimmung zu treffen, die dem mit der ganz oder
teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung erstrebten Ziel und
Zweck in zulässiger Weise am nächsten kommt.
(4) Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine Person des
öffentlichen Rechts oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so
gilt als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die dieses Rechtverhältnis
betreffen, ausschließlich der Gerichtsstand des Sitzes der Firma Sanitätshaus
Koczyba GmbH, im Übrigen der gesetzliche Gerichtsstand.
(5) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 16.03.2026






