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Teilnahmebedingungen B2B Koczyba Soccer Cup

Teilnahmebedingungen B2B Koczyba Soccer Cup

Teilnahmebedingungen / AGB’s

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den B2B Koczyba Soccer Cup des Sanitätshauses Koczyb

§ 1 Anwendung und Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an dem B2B Koczyba Soccer Cup, den das Sanitätshaus Koczyba am 27.06.2025 auf der Anlage Sportpark am See, in Kooperation mit dem FC Eschweiler 2020 e.V., Jülicher Straße 270, 52249 Eschweiler durchführt.

(2) Vertragsparteien der Vereinbarung über die Teilnahme an der Veranstaltung im Sinne dieser AGB sind das Sanitätshaus Koczyba GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Daniel Koczyba, In der Krause 47, 52249 Eschweiler (nachfolgend Veranstalterin) sowie die Teilnehmer der Veranstaltung (nachfolgend Teilnehmer/Vertragspartner).

(3) Jedes Team bestimmt einen Ansprechpartner als Teamkapitän, der die Zustimmung zu diesen AGB bei der Anmeldung erteilt. Die Zustimmung gilt für den Teamkapitän sowie für seine Teammitglieder.

§ 2Teilnahmevoraussetzungen – Sicherheitsmaßnahmen

(1) Teilnahmeberechtigt sind alle ab 18 Jahren. Minderjährige Teilnehmer ab 16 Jahren werden nur gegen Vorlage einer Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten zugelassen.

 

(2) Die Teilnehmer sind verpflichtet, sich fortlaufend über die Internetseiten der Veranstalterin über etwaige Änderungen der Veranstaltung zu informieren.

 

(3) Die Teilnehmer müssen sich zu Teams zusammenschließen. Ein Team besteht aus mindestens 5 Spielern (4 Spieler + 1 Torwart), jedoch maximal aus 10 Spielern.

Teilnahmeberechtigt sind nur Teams, die die Mindestteilnehmerzahl erfüllen. Jedes Team hat einen frei wählbaren Teamnamen anzugeben. Es obliegt den jeweiligen Teams, dafür Sorge zu tragen, dass der Teamname keine Rechte Dritter verletzt. Sollten mehrere Teams den gleichen Teamnamen angeben, bestimmt die Veranstalterin nach freiem Ermessen, welches Team einen anderen Teamnamen zu wählen hat.

 

(4) Die Veranstalterin gibt den Teilnehmern rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung alle von den Teilnehmern zu beachtenden organisatorischen Maßnahmen bekannt. Die Bekanntgabe erfolgt per Mail an die Teilnehmer oder direkt vor Ort am Tag der Veranstaltung.

 

(5) Den Anweisungen der Veranstalterin und ihrer Mitarbeiter ist Folge zu leisten. Bei jeglichen Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der anderen Teilnehmer gefährden können, ist die Veranstalterin berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des betreffenden Teilnehmers von der Veranstaltung und / oder einen Ausschluss des Teams des Teilnehmers aus dem Turnier (Disqualifizierung) auszusprechen.

 

(6) Rechtlich bindende Erklärungen gegenüber den Teilnehmern können nur die vor Ort befindliche Veranstaltungsleitung und die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste abgeben. Die Angehörigen der medizinischen Dienste sind befugt, bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen einem Teilnehmer auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen, soweit dies zu seinem Schutz erforderlich ist.

§ 3 Anmeldevoraussetzungen – Zahlungsbedingungen – Durchführungsvoraussetzungen- Rückerstattung – Widerruf

(1) Die Anmeldung zu dieser Veranstaltung erfolgt über den Anmeldelink https://gstoo.de/b2bsoccercup der Veranstalterin. Die Anmeldung eines Teams durch den jeweilig bestimmten Teamkapitän setzt voraus, dass der Teamkapitän zuvor sicherstellt, dass er seine Teammitglieder bei der Anmeldung vertreten darf. Er verpflichtet sich, die Vertragsverpflichtungen seinen Teammitgliedern zur Kenntnis zu bringen. Der Teamkapitän ist für die Einhaltung der Vertragsverpflichtungen aller Teilnehmer des von ihm angemeldeten Teams und für die Einhaltung seiner eigenen Vertragsverpflichtungen verantwortlich. Mit der Anmeldung akzeptiert der Teamkapitän diese Teilnahmebedingungen für sich und in Vertretung für die von ihm angemeldeten Teammitglieder.

Alle von der Veranstalterin bereitgestellten und veröffentlichten Veranstaltungsinformationen dienen lediglich der Information und stellen den geplanten Veranstaltungsablauf dar, ohne dass ein konkreter Anspruch auf diesen Ablauf begründet wird.  Diese Informationen werden sorgfältig geprüft.

 

(2) Die Teilnehmergebühr wird von der Veranstalterin ausschließlich per Rechnung an die vom Teamkapitän genannten Rechnungsadresse erhoben und ist innerhalb der auf der Rechnung genannten Frist zu bezahlen. Zahlungen können mit befreiender Wirkung ausschließlich auf die in der Rechnung genannten Bankverbindungen der Veranstalterin erfolgen. Teilnehmer, die den Teilnehmerbeitrag nicht rechtzeitig vor der Veranstaltung entrichtet haben, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Mit der Anmeldung wird der elektronischen Rechnungsstellung im Format PDF zugestimmt.

 

(3) Die Teilnahme an der Veranstaltung, Teamanmeldungen und personalisierte Teilnehmerunterlagen sind nicht übertragbar.

 

(4) Eine Stornierung ist bis 10 Tage vor dem Turnier kostenfrei möglich. Erklärt ein Team erst nach Ablauf der kostenfreien Stornierungsfrist seine Nichtteilnahme gegenüber der Veranstalterin oder tritt ein angemeldetes Team nicht zum Turnier an, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnahmebetrages. Das Gleiche gilt nach Ablauf der Stornierungsfrist bei einem Rücktritt des Teams, unabhängig vom Rücktrittsgrund. Wir verweisen auf § 3 Abs. 7.

 

Eine Rückerstattung des bereits entrichteten Teilnehmerbeitrags durch die Veranstalterin kommt darüber hinaus nur im Falle eines vollständigen, endgültigen Ausfalls der Veranstaltung in Betracht. Wird die Veranstaltung jedoch aufgrund höherer Gewalt abgesagt oder terminlich verlegt (z.B. wegen unzumutbarer Witterungsverhältnisse), so wird die Veranstalterin die Veranstaltung nachholen, soweit dies möglich und zumutbar ist. In diesem Fall behält die Teilnahme ihre Gültigkeit.

Persönliche Arrangements des Teilnehmers, wie z.B. Reise und Unterbringung erfolgen auf dessen eigene Kosten und eigene Gefahr. Es besteht insbesondere keine Haftung für vergebliche getätigte Aufwendungen.

 

(5) Die Veranstalterin fertigt zu Werbezwecken Bildaufnahmen der Veranstaltung. Ansprüche der Teilnehmer/Vertragspartner werden hierdurch nicht begründet. Die Teilnehmer/Vertragspartner willigen in die unentgeltliche Verwendung ihrer Bilder ein. Sofern eine Veröffentlichung nicht gewünscht ist, kann ich meine Einwilligung jederzeit durch Senden einer E-Mail an soccercup@koczyba.de widerrufen oder dies dem Fotografen oder dem Kamerateam während der

Veranstaltung umgehend und direkt mitteilen. Bereits veröffentlichte Inhalte entfernt die Veranstalterin nach Möglichkeit.

 

 

(6) Muss ein Teilnehmer eines Teams wegen gesundheitlicher Gründe seine Teilnahme absagen, so kann das Team einen Ersatzteilnehmer benennen.

 

(7) Dem Teilnehmer steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und der Vertrag unter (teilweiser) Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande gekommen ist. Bei Dienstleistungen im Bereich der Freizeitbetätigung mit fixiertem Leistungszeitpunkt, z.B.  beim Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht gemäß § 312 g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB eine Ausnahme von dem bei Fernabsatzgeschäften mit Verbrauchern grundsätzlich bestehenden Widerrufsrecht. Eine Bestellung ist daher bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung. Wir verweisen auf die Stornierungsmöglichkeiten.

 

(8) Der B2B Koczyba Soccer Cup findet erst ab einer Teilnehmerzahl von mindestens 16 Teams statt.

Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen.

Wird von der Veranstalterin ein Losverfahren für die Vergabe von Teilnahmeplätzen festgelegt, so akzeptiert der Teilnehmer dieses Verfahren mit seiner Anmeldung.

Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht.

 

§ 4 Turnierordnung

Es findet ein Kleinfeldturnier statt.

Spielregeln

(1) Die für die Veranstaltung geltenden Spielregeln gibt die Veranstalterin vor Beginn der Veranstaltung gegenüber den Teilnehmern bekannt. Die Bekanntgabe erfolgt dabei entweder über den Internetauftritt der Veranstalterin, durch Aushang am Veranstaltungsort oder durch Übergabe an die Teilnehmer vor Beginn der Veranstaltung. Turnierordnung_B2B_Koczyba_Soccer_Cup_1.0.pdf

 

(2) Über sämtliche Vorkommnisse während der Veranstaltung entscheidet allein die Veranstaltungsleitung, die bei Durchführung der Veranstaltung vor Ort ist. Sie übt das Hausrecht aus. Dieses kann auch (teilweise) an Dritte delegiert werden, insbesondere an einen privaten Sicherheitsdienst. Den Anweisungen des Personals und des Sicherheitsdienstes ist daher Folge zu leisten.

Ausgenommen hiervon sind die Entscheidungen der Schiedsrichter während der Spiele.

§ 5 Haftung/ Haftungsausschluss

(1) Die Veranstaltungen findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Sollte die Veranstalterin jedoch aufgrund höherer Gewalt oder entsprechender behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet sein, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht der Veranstalterin gegenüber dem Teilnehmer, es sei denn, die Absage einer Veranstaltung erfolgt auf Grund von der Veranstalterin zu vertretender grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Gleiches gilt für den Abbruch einer Veranstaltung.

 

(2) Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Es obliegt dem Teilnehmer, seine sportliche und gesundheitliche Eignung im Vorfeld der Veranstaltung zu überprüfen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Für Verletzungen, die durch andere Teilnehmer oder außenstehende Dritte verursacht werden, haftet der Veranstalterin nicht.

 

(3) Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für vom Teilnehmer verwahrte Gegenstände; die Haftung der Veranstalterin aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.

 

(4) Die anfallende Vergütung für medizinische Dienstleistungen, die ein Teilnehmer in Anspruch nimmt, ist vom Teilnehmer selbst zu tragen. Die Veranstalterin stellt keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen. Es obliegt daher dem Teilnehmer, eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen zu unterhalten. Unbeschadet der nachstehenden Fälle einer Schadenersatzhaftung der Veranstalterin wird jede Haftung der Veranstalterin für medizinische Behandlungskosten (einschließlich damit zusammenhängender Kosten, wie etwa Transportkosten und Betreuungskosten, ausgeschlossen).

 

(5) Die Veranstalterin haftet im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Veranstalterin selber, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

(6) Die Veranstalterin haftet begrenzt auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch sie oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(7)  Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin

§ 6 Schlussbestimmungen

(1) Die Gewinner des Turniers (Platz 1 bis 3) erhalten bei der Siegerehrung jeweils eine Geldspende der Initiative #jutezweck, des Sanitätshauseses Koczyba. Der Teamkapitän muss bei der Anmeldung den Spendenzweck/Empfänger bei der Veranstalterin angeben.

(2) Eine Barauszahlung der Sachpreise, die bei der Siegerehrung ausgehändigt werden, ist nicht möglich. Eine Weiterveräußerung der Preise ist ausgeschlossen. Sachpreise sind vom Umtausch ausgeschlossen.

 

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsteile sind verpflichtet, anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche wirksame oder durchführbare Bestimmung zu treffen, die dem mit der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung erstrebten Ziel und Zweck in zulässiger Weise am nächsten kommt.

 

(4) Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine Person des öffentlichen Rechts oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so gilt als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die dieses Rechtverhältnis betreffen, ausschließlich der Gerichtsstand des Sitzes der Firma Sanitätshaus Koczyba GmbH, im Übrigen der gesetzliche Gerichtsstand.

 

(5) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

 

Stand: 01.04.2025

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